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  • FAQs beim Unternehmensverkauf
  • FAQs beim Unternehmenskauf

  • FAQs beim Unternehmensverkauf

    Wer kann mein Unternehmen übernehmen?

    Suchen Sie einen Nachfolger, der Willens und den Anforderungen gewachsen ist. Beginnen Sie rechtzeitig mit der Suche nicht nur in Ihrem näheren Umfeld. Testen Sie die Eignung der Kinder aus Ihrer Familie. Bei der Entscheidung zum Verkauf an fremde Dritte, Unternehmen oder Beteiligungsgesellschaften, wenden Sie sich an ein langjährig erfahrenes M&A-Beratungshaus.

    Wann soll ich mit den Vorbereitungen beginnen?

    Stellen Sie die Weichen schon Jahre vor dem geplanten Verkauf. Entwickeln Sie eine langfristige Strategie für Ihre Unternehmensübergabe und für sich selbst für die Zeit danach.

    Wie finde ich einen geeigneten Nachfolger/Käufer?

    Professionelle M&A-Beratung beinhaltet neben vielen anderen Prozessschritten auch die Käuferidentifikation. Der erste Eindruck Ihres Unternehmens bei Interessenten ist entscheidend und erfordert ein professionelles Unternehmensexpose bzw. Informations-Memorandum.

    Wieviel ist das Unternehmen wert?

    Lassen Sie den Wert von Ihrem M&A-Berater, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer berechnen, die die Besonderheiten Ihrer Branche kennen. Die Einbeziehung von Marktkenntnissen erfahrener M&A-Berater wird empfohlen.

    Wie übergebe ich mein Unternehmen?

    Lassen Sie sich über die unterschiedlichen Formen der Übernahmealternativen und deren Vor- und Nachteile beraten.

    Wie kann ich die Steuerbelastung minimieren?

    Informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer über die jeweiligen steuerlichen Konsequenzen sowie über die Möglichkeiten Steuern zu senken; durch die Form der Betriebsübergabe, Deal-Varianten und andere intelligente Gestaltungsmöglichkeiten.

    Muss ich meinen Mitarbeitern Abfindung zahlen?

    Nein. Grundsätzlich muss der Nachfolger resp. Käufer im Rahmen der Gesellschafts- und Rechtsnachfolge alle Arbeitnehmer und Angestellte übernehmen.

    Wer kann mir bei der Abwicklung helfen?

    Bauen Sie nicht nur auf die Hilfe Ihrer Steuer- oder Rechtsberater. Nutzen Sie das Erfolgs- und Erfahrungspotential von Experten auf dem Gebiet des Unternehmensverkaufs. Nur diese sind zeitlich und strategisch in der Lage den Verkaufsprozess von A bis Z zu organisieren.

    Was muss ich bei den Verträgen berücksichtigen?

    Musterverträge können Ihnen nur eine Orientierungshilfe darstellen. Scheuen Sie nicht Kosten für einen guten Rechtsanwalt aufzuwenden, der Ihren Vertrag entwirft, welcher exakt auf Ihren Fall zugeschnitten ist.

    Auf welcher Basis arbeite ich noch beim Käufer bzw. Nachfolger mit?

    Lassen Sie sich über die Konsequenzen beraten, die eine Mitarbeit mit sich bringt. Ziehen Sie einen Beratervertrag, so zumindest die Regel, einem regulären Angestelltenvertrag vor.

    Wie kann ich meine finanziellen Ansprüche an den Käufer bzw. Nachfolger sichern?

    Vereinbaren Sie möglichst Einmalzahlungen, so dass Sie vom wirtschaftlichen Geschick des Nachfolgers bzw. Käufers unabhängig sind. Die Auswahl des richtigen Nachfolgers resp. Käufers sowie ein überzeugendes Unternehmenskonzept sind Garanten und tragen zur Sicherheit erheblich bei.



    FAQs beim Unternehmenskauf

    Ist die Übernahme eines Unternehmens zu empfehlen?

    Eine Übernahme beinhaltet gegenüber einer Neugründung im Generellen erhebliche Zeit- und Aufwandsvorteile. Es hängt aber vom Einzelfall ab, ob die richtige Wahl hinsichtlich Branche, Unternehmensgröße, Know-how und Zukunftsperspektiven des Unternehmens getroffen wurde und Sie sich über die Vor- und Nachteile ausführlich beraten ließen.

    Wie finde ich ein geeignetes Unternehmen?

    Kammern, Verbände und sonstige Institutionen bieten zahlreiche Unternehmen an. Die Frage der Qualität macht sich jedoch am einzelnen Unternehmen fest. Klasse anstatt Masse ist die Devise. Erfahrene M&A-Beratungshäuser übernehmen nur dann Mandate, wenn die Qualität eines Unternehmens einen zeitnahen und erfolgreichen Verkauf verspricht. Häufig verfügen die Besten dieser Zunft über die sogenannten Hidden Champions.

    Wie ist ein Unternehmen zu beurteilen?

    Holen Sie möglichst viele Informationen über das Unternehmen und dessen Markt(position) ein und machen Sie sich selbst ein Bild über dieses Unternehmen, indem Sie von Experten die betriebswirtschaftlichen Zahlen, Bilanzen der letzten Jahre sowie die Planungen der Zukunft analysieren lassen.

    Muss ich alle Mitarbeiter übernehmen?

    Grundsätzlich muss der Nachfolger resp. Käufer im Rahmen der Gesellschafts- und Rechtsnachfolge alle Arbeitnehmer und Angestellte übernehmen.

    Kann ich die Kunden übernehmen?

    Generell beinhaltet eine Transaktion auch den Kundenstamm des Unternehmens. Jedoch sind vertragliche Regelungen (Kunden-, Lieferanten- oder Kreditverträge) auf eine sog. Change of Control-Klausel (Kündigungsmöglichkeit bei Eigentümerwechsel) zu überprüfen.

    Welche Haftungsrisiken übernehme ich?

    Das hängt von der Form der Betriebsübernahme und der Vertragsgestaltung ab. Lassen Sie sich ausführlich von Ihrem Rechtsanwalt über die Beschränkung von Haftungsrisiken informieren.

    Wieviel ist das Unternehmen wert?

    Lassen Sie die Angaben und Preisvorstellungen von Experten überprüfen. Stellen Sie eine ausführliche Due Diligence nebst Unternehmensbewertung an. M&A-Berater kennen die marktgängigen Wertansätze und können darüber hinaus auch eine sog. Fairness Opinion abgeben.

    Wie hoch ist der Kapitalbedarf?

    Der Kaufpreis ist nicht alles. Zu berücksichtigen sind weiterhin die Aufwendungen für Ihre Steuer- und Rechtsberater einschließlich Notar und sonstiger amtlich festgelegten Gebühren (bspw. Handelsregisteränderung), Erfolgshonorar der M&A-Beratung, Kontokorrentrahmen zur Vorfinanzierung des Betriebsmittel- und Vorrätebedarfes u.a. Wichtig ist auch ein finanzielles Polster für Unwägbarkeiten in der Übergangsphase.

    Kann ich die Unternehmensübernahme finanzieren?

    Das hängt von Ihrer Finanzierungsseite resp. Höhe des vorhandenen Kapitalstocks sowie von der Höhe der belastbaren Cash Flows und des vorliegenden Eigenkapitals des Unternehmens ab. Verhandeln Sie stets mit mehreren Kreditinstituten und sichern Sie die Finanzierung, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen. In gewissen Konstellationen ist die Einbindung von Beteiligungsgesellschaften sinnvoll.

    Wie hoch sind die Gewinnerwartungen?

    Legen Sie die Wirtschaftszahlen des Vorgängers zu Grunde. Auf dieser Basis können Sie, ceteris paribus, Ihre voraussichtlichen Umsätze und Gewinne ermitteln. Erarbeiten Sie zusammen mit Ihrem M&A-Berater, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer die Ergebnisplanung samt Synergiepotential für die kommenden 2-3 Jahre.